Am 30. Juni wurde das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2083) verkündet, das am 1. August 2021 in Kraft treten wird. Es bringt wichtige Änderungen in Bezug auf das Transparenzregister mit sich.

Durch die erfolgte Änderung des Geldwäschegesetzes soll das deutsche Transparenzregister von einem Auffangregister auf ein Vollregister umgestellt werden. Dadurch ergeben sich Änderungen im Hinblick auf die (aktive) Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister. Zum anderen erleichtert sich die Überprüfung der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten.